Der Einstellungsbogen

Damit wir einen Arbeitsvertrag für dich vorbereiten können, benötigen wir von dir einige wichtige Angaben:

Kontaktdaten

Deine Kontaktdaten

Geburtsdatum*
Bildungsgrad

Dein Bildungsgrad

Beschäftigungsstatus

Dein Status bei Beschäftigungsbeginn

*Bei einer kurzfristigen Beschäftigung ist der Nachweis einer Schul- bzw. Studienbescheinigung erforderlich:
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**Bei Rente: Welche Hauptrente erhältst du?
***Bitte beschreibe die Tätigkeit, wenn du „Sonstige“ angegeben hast.
Arbeitssuchend melden

Deine Meldung als Arbeits- und Ausbildungssuchender

Bist du zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses beschäftigungslos und bei der Agentur für Arbeit arbeits- oder ausbildungssuchend gemeldet?

Krankenversicherung

Deine Angaben zur gesetzlichen Krankenversicherung

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Bankverbindung

Deine Bankverbindung

Steuer-ID

Deine Steueridentifikationsnummer

Weitere Beschäftigungen

Weitere Beschäftigungen

A) für geringfügig entlohnt Beschäftigte bzw. 520€-Minijobs:

 

 

 

 

 

 

B) für kurzfristig Beschäftigte (Schüler oder Studenten)
max. 70 Tage im Jahr bzw. 2 Monate ohne Unterbrechung

 

 

 

 

RV-Verzicht

Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit

Der Arbeitnehmer einer geringfügig entlohnten Beschäftigung kann die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber beantragen. Ein Befreiungsantrag liegt als Anlage bei. In diesem Fall entrichtet allein der Arbeitgeber Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung. Achtung: Damit werden keine Ansprüche in der Rentenversicherung erworben.

Ich versichere, dass die vorstehenden Angaben der Wahrheit entsprechen. Ich verpflichte mich, meinem Arbeitgeber alle Änderungen unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen. Mir ist bekannt, dass sich durch die Aufnahme oder Beendigung einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit grundlegende Änderungen bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung ergeben können. Verletzte ich meine Mitteilungspflichten schuldhaft, kann ich zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet werden.

(1) Es handelt sich um eine geringfügige Beschäftigung. Der Arbeitgeber trägt Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung in Höhe von 15%. Der Arbeitnehmer trägt die Differenz zum Vollen Beitragssatz in der Rentenversicherung (2013:18,9%). Den Arbeitnehmeranteil am Beitrag zur Rentenversicherung zieht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ab und leitet diesen mit seinen Abgaben an die Minijob-Zentrale weiter.
(2) Der Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge. Die einmal beantragte Befreiung von der Rentenversicherungspflicht kann nicht rückgängig gemacht werden.
Der Arbeitgeber ist zur sozialversicherungsrechtlichen Einordnung des Arbeitnehmers verpflichtet. Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber die dazu erforderlichen Abgaben machen und die entsprechenden Unterlagen vorlegen (§ 28 o SGB IV). Erteilt der Arbeitnehmer diese Auskünfte nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig oder legt er die entsprechenden Unterlagen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vor, begeht er eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit (§ 111 Abs. 1 Nr. 4 SGB IV). Die Checkliste ist dem jeweiligen Arbeitgeber auszuhändigen. Alle Fragen zur Ausfüllung der Checkliste sind ausschließlich an den jeweiligen Arbeitgeber zu richten.

Wenn ja, benötigen wir deine Rentenversicherungsnummer:


Hiermit beantrage ich die Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung im Rahmen meiner geringfügig entlohnten Beschäftigung und verzichte damit auf den Erwerb von Pflichtbeitragszeiten. Ich habe die Hinweise auf dem „Merkblatt über die möglichen Folgen einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht" zur Kenntnis genommen. Mir ist bekannt, dass der Befreiungsantrag für alle von mir zeitgleich ausgeübten geringfügig entlohnten Beschäftigungen gilt und für die Dauer der Beschäftigungen bindend ist; eine Rücknahme ist nicht möglich. Ich verpflichte mich, alle weiteren Arbeitgeber, bei denen ich eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübe, über diesen Befreiungsantrag zu informieren.